COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT SK WEER
Dieses Konzept erfasst Zusammenkünfte (Skirennen) des SKIKLUB WEER. Mit diesem Durchführungskonzept sollen die gesetzlichen Vorgaben zur jeweils gültigen COVID 19 Verordnung umgesetzt werden.
1. VERANTSTALTUNGSINFORMATION
Vereinsname:
SK Weer
Anschrift:
Straße / Nr.
Ögererweg 6
PLZ / Ort
6115 Kolsassberg
Telefon
+436642100057
E-mail:
skweer@live.com
ZVR-Nummer
630969398
Name der Veranstaltung:
Klubmeisterschaft
Datum der Veranstaltung:
20.02.2022
Ort der Veranstaltung:
Hoferlift Kolsassberg
Art der Veranstaltung:
Schirennen für Vereinsmitglieder
Geplante Teilnehmerzahl:
80
Beginn Veranstaltung:
09:30
Ende der Veranstaltung
14:00 Uhr
2. KONTAKTDATEN Organisatoren
Vertreter des Vereins
Josef Oblasser
+436644535579
skweer@live.com
COVID 19 Beauftragter
Michael Geisler
+436642100057
skweer@live.com
Ansprechpartner vor Ort
Michael Geisler
+436642100057
skweer@live.com
Jede/r Teilnehmerin der Veranstaltung muss die 3G Regel erfüllen und verpflichtet sich mit der Teilnahme an der Veranstaltung zur Einhaltung des sich aus diesem COVID 19 Präventionskonzept allenfalls auch für ihn/sie ergebenden Verhaltensregeln und haftet gegenüber dem Veranstalter für deren Einhaltung bzw. hat er/sie diesen im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund seines/ihres diesbezüglichen Verhaltens schad- und klaglos zu halten.
Der Veranstalter hat seine Mitarbeiter über die zur Minimierung des Infektionsrisikos derzeit als angemessen angesehenen Sicherheitsmaßnahmen geschult, insbesondere wurden folgende Maßnahmen geprüft und im erforderlichen Umfang erstellt bzw. umgesetzt.
2. SPEZIFISCHE HYGIENEMASSNAHMEN
MASSNAHMEN IM BEREICH SAMMELPLATZ (Startnummernausgabe, Start- und Zielbereich)
Als Sammelplatz wird in jedem Fall eine Örtlichkeit unter freiem Himmel gewählt.
Instruktion aller Beteiligten hinsichtlich COVID-19-Maßnahmen erfolgt im Vorhinein
Sensibilisierung der Personen hinsichtlich der Notwendigkeit des Abstandhaltens
Tragepflicht FFP2 Maske für alle Beteiligten im Outdoor Bereich, wenn Abstand kleiner 2m
Kontrolle der Einhaltung der COVID-19-Maßnahmen am Sammelplatz
MASSNAHMEN IM ZUGE DES SPORTS
Instruktion aller Beteiligten hinsichtlich COVID-19-Maßnahmen im Vorhinein
in der Ausschreibung der Veranstaltung
bei der Anmeldung zur Veranstaltung mit der Bestätigung zur Zustimmung.
Kontrolle der COVID-19-Maßnahme durch den/die Mannschaftsverantwortlichen oder den/die Betreuer
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die folgende Anforderungen erfüllen:
Genesen – bis max. 180 Tage nach Erkrankung
Geimpft – vollständig immunisiert
Kinder bis 12 sind ohne Test- oder Impfnachweis teilnahmeberechtigt
Kinder über 12und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, mit komplettem, aktuellem „Ninja- Pass“ (sofern die Schule besucht wird), in schulfreien Zeiten (Ferien) gilt diese Ausnahme auch, sofern dem Ninja-Pass gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können.
Registrierung und Kontaktdatenerhebung aller beteiligten Personen (Teilnehmer, Mitarbeiter)
Registrierung nur erlaubt bei entsprechenden COVID 19 Status (3-G)
Teilnehmerverbot bei positivem COVID 19 Test und Symptomen in den letzten 48 Stunden
Einhaltung eines Sicherheitsabstands in allen Bereichen
beim Abholen der Startnummer
beim Anstellen am Lift
im Startbereich
im Zielbereich
bei der Startnummer Rückgabe
Tragen von FFP2 Masken
beim Abholen der Startnummer
beim Anstellen am Lift
im Starbereich
bei der Startnummer Rückgabe
Gesundheitszustand
BEI COVID-19-SYMPTOME vor und am Renntag bitte keine TEILNAHME
Allfällige Nenngelder werden rückerstattet.
3. NUTZUNG SANITÄRER EINRICHTUNGEN
Seitens des Veranstalters werden keine Sanitäranlagen installiert. Es werden die allgemein zugänglichen Sanitäranlagen des Liftbetreibers verwendet. Die Benützung ist durch die entsprechenden Präventionskonzepte des Liftbetreibers geregelt und definiert
4. KONSUMATION VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Seitens des Veranstalters werden keine Speisen und Getränke serviert bzw. ausgegeben. Es werden der allgemein zugängliche Gastronomiebetrieb beim Lift besucht. Die Konsumation ist durch die entsprechenden Präventionskonzepte der Gastronomiebetriebe geregelt und definiert.
5. SCHULUNG DER MITARBEITER
Alle Mitarbeiter werden im Vorfeld der Veranstaltung vom Verantwortlichen im Verein geschult, um hinsichtlich Symptome, Vermeidung der Ansteckung, Vorgehen bei Verdachtsfällen und Hinweis zu COVID-19-Maßnahmen bei der Veranstaltung zu informieren und sensibilisieren.
Folgende Themen werden behandelt:
Erklärung der spezifischen COVID-19-Maßnahmen bei der gegenständlichen Veranstaltung
Hinweis auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Regelungen
Vorgehensweise, wenn Verstöße gegen die COVID-19-Maßnahmen wahrgenommen werden
Wie und in welchen Fällen kann der COVID 19 Beauftragte verständigt werden
Hygienehinweis
6. AUFGABEN DES COVID BEAUTRAGEN
Bearbeiten des Präventionskonzeptes
Kontrolle der Umsetzung des Präventionskonzeptes
Kontrolle der Impfnachweise und Testnachweise bei der Startnummernausgabe
7. NACHVOLLZIEBARKEIT VON KONTAKTEN IM RAHMEN DER VERANSTALTUNG
Die Kontaktdaten aller bei der Veranstaltung anwesenden Personen (Rennteilnehmer und Mitarbeiter) werden vom veranstaltenden Verein erfasst. Der Veranstalter verfügt über eine elektronische Liste, welche folgende Daten der beteiligten Personen enthält
Vor- & Nachname
Telefonnummer
email Adresse
8. DATENSCHUTZ
Zuständig für erhobene Daten ist:
Der Schriftführer des Vereins
Die zum Zweck der COVID-19 Präventionsmaßnahmen erhobenen Daten werden 28 Tage nach der Veranstaltung unwiderruflich gelöscht. Es gilt die Datenschutzrichtlinie des ÖSV, seiner Landesverbände und Mitgliedsvereine
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COVID-19 PRÄVENTION 21-22
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VERHALTENSREGELN
WAS IST WICHTIG
ES GILT
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IM FALL VON COVID-19 SYMPTOMEN VOR DER VERANSTALTUNG BITTE DER VERANSTALTUNG FERNBLEIBEN.
EIGENVERANTWORTUNG
Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die 3G erfüllen
Kinder bis 12 sind ohne Test- oder Impfnachweis teilnahmeberechtigt
Kinder über 12 und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, mit komplettem, aktuellem „Ninja-Pass“ (sofern die Schule besucht wird), in schulfreien Zeiten (Ferien) gilt diese Ausnahme auch, sofern dem Ninja-Pass gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können.
Hände waschen, Abstand halten und FFP2 Maske tragen (wenn Abstand kleiner 2m)
Bitte alle Maßnahmen und Empfehlungen beachten und umsetzten!!! Diese Richtlinie wird verwendet, um die Einhaltung der COVID-19-Maßnahmen zu verwirklichen und zu kontrollieren. Zu deiner eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Personen müssen die Anweisungen des operativen Personals befolgt werden.