COVID-19 Präventionskonzept KM22

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COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT SK WEER

Dieses Konzept erfasst Zusammenkünfte (Skirennen) des SKIKLUB WEER. Mit diesem Durchführungskonzept sollen die gesetzlichen Vorgaben zur jeweils gültigen COVID 19 Verordnung umgesetzt werden.

1. VERANTSTALTUNGSINFORMATION

Vereinsname:

SK Weer

Anschrift:

Straße / Nr.

Ögererweg 6

PLZ / Ort

6115 Kolsassberg

Telefon

+436642100057

E-mail:

skweer@live.com

ZVR-Nummer

630969398

Name der Veranstaltung:

Klubmeisterschaft

Datum der Veranstaltung:

20.02.2022

Ort der Veranstaltung:

Hoferlift Kolsassberg

Art der Veranstaltung:

Schirennen für Vereinsmitglieder

Geplante Teilnehmerzahl:

80

Beginn Veranstaltung:

09:30

Ende der Veranstaltung

14:00 Uhr

2. KONTAKTDATEN Organisatoren

Vertreter des Vereins

Josef Oblasser

+436644535579

skweer@live.com

COVID 19 Beauftragter

Michael Geisler

+436642100057

skweer@live.com

Ansprechpartner vor Ort

Michael Geisler

+436642100057

skweer@live.com

Jede/r Teilnehmerin der Veranstaltung muss die 3G Regel erfüllen und verpflichtet sich mit der Teilnahme an der Veranstaltung zur Einhaltung des sich aus diesem COVID 19 Präventionskonzept allenfalls auch für ihn/sie ergebenden Verhaltensregeln und haftet gegenüber dem Veranstalter für deren Einhaltung bzw. hat er/sie diesen im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund seines/ihres diesbezüglichen Verhaltens schad- und klaglos zu halten.

Der Veranstalter hat seine Mitarbeiter über die zur Minimierung des Infektionsrisikos derzeit als angemessen angesehenen Sicherheitsmaßnahmen geschult, insbesondere wurden folgende Maßnahmen geprüft und im erforderlichen Umfang erstellt bzw. umgesetzt.

2. SPEZIFISCHE HYGIENEMASSNAHMEN

MASSNAHMEN IM BEREICH SAMMELPLATZ (Startnummernausgabe, Start- und Zielbereich)

Als Sammelplatz wird in jedem Fall eine Örtlichkeit unter freiem Himmel gewählt.

Instruktion aller Beteiligten hinsichtlich COVID-19-Maßnahmen erfolgt im Vorhinein

Sensibilisierung der Personen hinsichtlich der Notwendigkeit des Abstandhaltens

Tragepflicht FFP2 Maske für alle Beteiligten im Outdoor Bereich, wenn Abstand kleiner 2m

Kontrolle der Einhaltung der COVID-19-Maßnahmen am Sammelplatz

MASSNAHMEN IM ZUGE DES SPORTS

Instruktion aller Beteiligten hinsichtlich COVID-19-Maßnahmen im Vorhinein

in der Ausschreibung der Veranstaltung

bei der Anmeldung zur Veranstaltung mit der Bestätigung zur Zustimmung.

Kontrolle der COVID-19-Maßnahme durch den/die Mannschaftsverantwortlichen oder den/die Betreuer

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die folgende Anforderungen erfüllen:

Genesen – bis max. 180 Tage nach Erkrankung

Geimpft – vollständig immunisiert

Kinder bis 12 sind ohne Test- oder Impfnachweis teilnahmeberechtigt

Kinder über 12und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, mit komplettem, aktuellem „Ninja- Pass“ (sofern die Schule besucht wird), in schulfreien Zeiten (Ferien) gilt diese Ausnahme auch, sofern dem Ninja-Pass gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können.

Registrierung und Kontaktdatenerhebung aller beteiligten Personen (Teilnehmer, Mitarbeiter)

Registrierung nur erlaubt bei entsprechenden COVID 19 Status (3-G)

Teilnehmerverbot bei positivem COVID 19 Test und Symptomen in den letzten 48 Stunden

Einhaltung eines Sicherheitsabstands in allen Bereichen

beim Abholen der Startnummer

beim Anstellen am Lift

im Startbereich

im Zielbereich

bei der Startnummer Rückgabe

Tragen von FFP2 Masken

beim Abholen der Startnummer

beim Anstellen am Lift

im Starbereich

bei der Startnummer Rückgabe

Gesundheitszustand

BEI COVID-19-SYMPTOME vor und am Renntag bitte keine TEILNAHME

Allfällige Nenngelder werden rückerstattet.

3. NUTZUNG SANITÄRER EINRICHTUNGEN

Seitens des Veranstalters werden keine Sanitäranlagen installiert. Es werden die allgemein zugänglichen Sanitäranlagen des Liftbetreibers verwendet. Die Benützung ist durch die entsprechenden Präventionskonzepte des Liftbetreibers geregelt und definiert

4. KONSUMATION VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Seitens des Veranstalters werden keine Speisen und Getränke serviert bzw. ausgegeben. Es werden der allgemein zugängliche Gastronomiebetrieb beim Lift besucht. Die Konsumation ist durch die entsprechenden Präventionskonzepte der Gastronomiebetriebe geregelt und definiert.

5. SCHULUNG DER MITARBEITER

Alle Mitarbeiter werden im Vorfeld der Veranstaltung vom Verantwortlichen im Verein geschult, um hinsichtlich Symptome, Vermeidung der Ansteckung, Vorgehen bei Verdachtsfällen und Hinweis zu COVID-19-Maßnahmen bei der Veranstaltung zu informieren und sensibilisieren.

Folgende Themen werden behandelt:

Erklärung der spezifischen COVID-19-Maßnahmen bei der gegenständlichen Veranstaltung

Hinweis auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Regelungen

Vorgehensweise, wenn Verstöße gegen die COVID-19-Maßnahmen wahrgenommen werden

Wie und in welchen Fällen kann der COVID 19 Beauftragte verständigt werden

Hygienehinweis

6. AUFGABEN DES COVID BEAUTRAGEN

Bearbeiten des Präventionskonzeptes

Kontrolle der Umsetzung des Präventionskonzeptes

Kontrolle der Impfnachweise und Testnachweise bei der Startnummernausgabe

7. NACHVOLLZIEBARKEIT VON KONTAKTEN IM RAHMEN DER VERANSTALTUNG

Die Kontaktdaten aller bei der Veranstaltung anwesenden Personen (Rennteilnehmer und Mitarbeiter) werden vom veranstaltenden Verein erfasst. Der Veranstalter verfügt über eine elektronische Liste, welche folgende Daten der beteiligten Personen enthält

Vor- & Nachname

Telefonnummer

email Adresse

8. DATENSCHUTZ

Zuständig für erhobene Daten ist:

Der Schriftführer des Vereins

Die zum Zweck der COVID-19 Präventionsmaßnahmen erhobenen Daten werden 28 Tage nach der Veranstaltung unwiderruflich gelöscht. Es gilt die Datenschutzrichtlinie des ÖSV, seiner Landesverbände und Mitgliedsvereine

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COVID-19 PRÄVENTION 21-22

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VERHALTENSREGELN

WAS IST WICHTIG

ES GILT

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IM FALL VON COVID-19 SYMPTOMEN VOR DER VERANSTALTUNG BITTE DER VERANSTALTUNG FERNBLEIBEN.

EIGENVERANTWORTUNG

Teilnahmeberechtigt sind nur jene Personen, die 3G erfüllen

Kinder bis 12 sind ohne Test- oder Impfnachweis teilnahmeberechtigt

Kinder über 12 und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, mit komplettem, aktuellem „Ninja-Pass“ (sofern die Schule besucht wird), in schulfreien Zeiten (Ferien) gilt diese Ausnahme auch, sofern dem Ninja-Pass gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können.

Hände waschen, Abstand halten und FFP2 Maske tragen (wenn Abstand kleiner 2m)

Bitte alle Maßnahmen und Empfehlungen beachten und umsetzten!!! Diese Richtlinie wird verwendet, um die Einhaltung der COVID-19-Maßnahmen zu verwirklichen und zu kontrollieren. Zu deiner eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Personen müssen die Anweisungen des operativen Personals befolgt werden.